Der Heil- und Kostenplan

Der Besuch beim Zahnarzt kann zur Vorsorge und zur Behandlung diverser Zahnprobleme durchgeführt werden. Ist ein Zahnersatz geplant, muss seit dem 01.07.1975 ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. In manchen Bundesländern ist dies nur bei einer Erstanfertigung von Zahnersatz nötig, Reparaturen und Wiederherstellungen werden vom Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dieser Heil- und Kostenplan wird vom Zahnarzt ausgefüllt und wird von ihm oder vom Patienten bei seiner Krankenkasse eingereicht. Auf diesem Heil- und Kostenplan sind alle Befunde über das Gebiss des Patienten vermerkt, die geplanten Erneuerungen und Sanierungen werden ebenfalls dort eingetragen. Mittlerweile regeln die Krankenkassen diese Versorgung über einen Festzuschuss, es ist wichtig, im Heil- und Kostenplan alle geplanten Arbeiten genau zu formulieren.

Kostenplan für ZahnersatzUm den Bedarf zu ermitteln, überprüft der Zahnarzt gründlich das Gebiss des Patienten und bespricht mit diesem anschließend die Notwendigkeit der Maßnahmen. Dies stellt in gewissem Sinne eine Verhandlung zwischen Patient und Zahnarzt dar, weil eben durch den Festzuschuss der Kassen ein großer Teil der Kosten vom Patienten zu tragen ist. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass der Heil- und Kostenplan genau ausgefüllt wird, die beratenden Gespräche ausführlich getätigt und die alternativen Möglichkeiten erläutert wurden. Der Heil- und Kostenplan hat Dokumentencharakter, eine nachträgliche Änderung kann nach der Genehmigung durch die Krankenkasse nicht stattfinden. Ein Kostenvoranschlag ist etwas Anderes und sollte nicht mit dem Heil- und Kostenplan verwechselt werden.

Der Heil- und Kostenplan ist ein wichtiges Dokument

Der Heil- und Kostenplan wird sowohl vom Patienten, wie auch vom Zahnarzt unterschrieben. Der Patient bestätigt mit seiner Unterschrift die ausführliche Beratung durch den Zahnarzt. Durch die Unterschrift bestätigt der Patient weiter, dass er auch über Alternativen aufgeklärt wurde. Als Patient hat man ein Recht darauf, gründlich und ausführlich beraten zu werden. Diese Gründlichkeit fehlt in manchen Zahnarztpraxen, um nicht vor unliebsamen finanziellen Überraschungen zu stehen, sollte man den Heil- und Kostenplan genau durchlesen und sich alles erklären lassen, bevor man seine Unterschrift darunter setzt.

Geschrieben von Bettina Huber