Dorstener Zahnarzt wegen falscher Abrechnungen bestraft

Seit vielen Jahren geraten Mediziner wegen fehlerhaften Abrechnungen in Konflikt mit dem Gesetz. Oft erweisen sich solche Anschuldigungen als inkorrekt und die eingeleiteten Verfahren werden eingestellt. Es kommt aber immer häufiger vor, dass Ärzte, die viele Jahre in ihr Studium investiert haben, in ihrer Existenz bedroht werden, weil sie Opfer eines antiquierten Abrechnungssystem geworden sind.

Ein Alptraum kann für einen Zahnarzt aus Dorsten jetzt zur Realität werden

Zahnarzt mit falschen AbrechnungenNämlich dann – wenn es dem Dorstener Zahnarzt nicht gelingt, dem Amtsgericht in Dorsten zu beweisen, dass er nicht mit voller Absicht, Abrechungen seiner Praxis im Jahr 2010 in falscher Höhe ausgewiesen hatte. Der Kollege wurde wegen falscher Abrechnungen zu einer Freiheitstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Es waren ingesamt 3 Rechnungen mit einer Gesamtsumme von 42.000 Euro, die der Zahnarzt fälschlich berechnet hatte. Legt er Widerspruch gegen die verhängte Strafe von neun Monaten auf Bewährung ein und sind die Richter bei der zweiten Verhandlung davon überzeugt, dass er eine härtere Strafe verdient, droht ein zusätzliches Berufsverbot.

Kein Einzelfall – wie mancher jetzt glaubt, sondern leider „gängige Praxis“

Anders als in anderen europäischen Ländern werden in Deutschland keine Rechnungen für Patienten erstellt, sondern hier rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab. Kaum jemand interessiert sich für Details und garantiert niemand, der die Rechungen auf ihre Korrektheit überprüft. Selbst eine Plausibilitätsprüfung der Krankenkasse des Patienten findet nicht statt. Das wäre ein sinnvoller Ansatz für die immer wieder bemühte Gesundheitsreform. Es sind etwa 20% der praktizierden Ärzteschaft, die mit Betrugsdelikten konfrontiert worden sind. Die Reputation des Berufes steht auf dem Spiel.

Veraltete Gebührenverordnung

Das total überholte Abrechnungssystem der Krankenkassen macht es möglich, dass massenhaft Leistungen bezahlt werden, von denen nicht bekannt ist, ob sie überhaupt geleistet wurden. Der Dorstener Zahnarzt soll nicht gerechtfertigt werden, aber es ist auch utopisch zu glauben, dass jeder Arzt der Verlockung widersteht, sich gesetzwidrig zu bedienen, wenn keinerlei Sanktionen zu befürchten sind. Wie allgemein bekannt ist, herrscht nicht gerade ein Überfluß an Medizinern. Dann sollte wirklich Alles vermieden werden was solchen Karrieren – die ja nicht kurzfristig angelegt sind – teilweise ein jähes Ende setzt. Zum Wohle aller Beteiligten.

Geschrieben von Bettina Huber