Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Da die Eigenanteile, die der Patient beim Zahnarzt für Zahnersatz leisten muss, immer weiter gestiegen sind, haben sich gleichzeitig auch immer mehr Zahnzusatzversicherungen entwickelt. Diese unterscheiden sich grundsätzlich in zwei Leistungsarten. Einige Versicherungstarife werden nach dem System einer Lebensversicherung gerechnet, andere wiederum wie eine Schadenversicherung. Das hat vor allem Auswirkungen auf die Berechnung der Tarife. Die Leistungen bleiben bei beiden Tarifarten gleich. Während bei der nach Art der Schadenversicherung abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung im voraus eingerechnete Beitragsstufen Geltung haben, wenn der Kunde ein gewisses Alter erreicht hat. Bei der nach Art der Lebensversicherung abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung wird der Beitrag dann höher, wenn die Kosten höher ausfallen, als kalkuliert.

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Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung

Kosten für die ZahnzusatzversicherungEine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn der Patient Wert auf einen hochwertigen und teuren Zahnersatz legt. Das kann aber nur durch einen leistungsstarken Tarif aufgefangen werden, da können für eine ungefähr 43-jährige Frau 20 Euro im Monat anfallen. Für die normale Regelversorgung benötigt man eigentlich keine Zahnzusatzversicherung. Manchem Patienten ist das aber lieber, weil er so vor allem dann finanzielle Unterstützung bekommt, wenn mehrere Zähne in einem kurzen Abstand saniert werden müssen. Um die passende Zahnzusatzversicherung zu finden, gibt es etliche Vergleichsseiten im Internet, die nach der Eingabe von ein paar Daten den günstigsten Tarif bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft herausfinden. Wer beabsichtigt, eine solche Versicherung abzuschließen, sollte sich auch mit dem Thema Wartezeit auseinandersetzen. Das ist besonders wichtig, wenn in Kürze eine umfangreiche Behandlung vorgesehen ist und man sich dafür noch absichern möchte.

Zahnzusatzversicherungen und die Wartezeit

Unter dem Begriff Wartezeit in Verbindung mit einer Versicherung versteht man den Zeitraum nach dem Abschluss der Versicherung, in dem seitens der Versicherungsgesellschaft noch keine Leistungen gewährt werden. Damit möchten sich die Versicherungsunternehmen davor schützen, gleich zu Beginn leistungspflichtig zu werden, weil der Versicherte einen Anspruch geltend macht, der vor dem Abschluss lag. Die Wartezeit ist aber fast bei allen Zahnzusatzversicherungen üblich. Es gibt beispielsweise bei der ERGO Direkt Zahnversicherung einen Tarif ohne Wartezeit, dabei handelt es sich allerdings um einen hochwertigen Tarif mit entsprechender Beitragszahlung. Einige Unternehmen bieten einen Tarif ohne Wartezeit an und erstatten nur die Kosten für wenige bestimmte Behandlungen.

Am besten frühzeitig vorsorgen und Tarif abschließen

Um späteren Engpässen vorzubeugen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen. Frühzeitig heißt zwar nicht, im zarten Alter von 20 Jahren, wenn aber das eigene Gebiss schlecht ist und es absehbar ist, dass mit 30 schon umfangreiche Sanierungsarbeiten anfallen werden, kann eine Zahnzusatzversicherung inklusive der Wartezeit sehr hilfreich sein. Diese kann man dann in Ruhe verstreichen lassen, die erstattungsfähigen Behandlungen können genutzt werden und bei Eintreten des Behandlungsbedarfs besteht die Versicherung lange genug, um eintreten zu müssen. Dieses Vorgehen lohnt sich natürlich nur bei einer entsprechend großen Behandlung.

Sehr interessant finden wir die Online-Zahnarzt-Sprechstunde zur Zahnzusatzversicherung von Zahnarzt-empfehlung.de.

Im Folgenden Video präsentiert die Stiftung Warentest weitere Informationen und die Testsieger bei den Zahnzusatzversicherungen:

Geschrieben von Bettina Huber